Deutscher Alpenverein
DAV Sektion Bergbund München e.V.
Ortsgruppe Bad Reichenhall
Termine & Eventticker
......20.05.2023.....Frühjahresputz auf der Bergbundhütte.....Treffpunkt 9.00 am Festplatz.....

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4. Sonstiges

§ 24 Rechnungsprüfer/innen

Die Mitgliederversammlung wählt alle 3 Jahre zwei Rechnungsprüfer/innen. Sie bleiben jeweils bis zur nächsten Wahl im Amt. Wiederwahl ist zulässig. Sie haben die Kassengeschäfte der Sektion mindestens einmal jährlich zu überprüfen und der Mitgliederversammlung zu berichten.

§ 25 Auflösung

Über die Auflösung der Sektion beschließt die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen der erschienenen Mitglieder. Sind weniger als ein Drittel der Mitglieder erschienen, so kann die Auflösung nur von einer unverzüglich einzuberufenden zweiten Mitgliederversammlung beschlossen werden, die ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig ist. Die Mitgliederversammlung, welche die Auflösung beschließt, verfügt auch gleichzeitig über das Vermögen der Sektion. Der Beschluss kann nur dahin lauten, dass das Vermögen an den DAV oder an eine oder mehrere seiner als gemeinnützig anerkannten Sektionen fällt und unmittelbar und ausschließlich für die Erhaltung der Schönheit und Ursprünglichkeit der Bergwelt und für die Förderung des Bergsteigens und der alpinen Sportarten zu verwenden ist. Alle Rechte an Wegeund Hüttenbauten sind dem DAV oder der bestimmten Sektion unentgeltlich zu übertragen. Das gleiche gilt, wenn die Sektion zwangsweise aufgelöst wird oder der bisherige Satzungszweck in Wegfall kommt. Sollte dann weder der DAV bestehen noch einen als steuerbegünstigte Körperschaft anerkannten Rechtsnachfolger haben, wird das Vereinsvermögen einer Körperschaft des öffentlichen Rechts oder einer steuerbegünstigten sonstigen Körperschaft zur unmittelbaren und ausschließlichen Verwendung für einen gleichartigen gemeinnützigen Zweck zugeführt.